Nerven- Kopf- Bauch- und chronische Schmerzen

Alles über Schmerzen und ihre Therapie

Spezielle Schmerztherapie

Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine Facharztanerkennung in einem klinischen Fachgebiet sowie eine Weiterbildung von 12 Monaten in spezieller Schmerztherapie bei einem Weiterbildungsermächtigten und ergänzend eine 80-stündige Kursweiterbildung erforderlich.Themen und Inhalte der Weiterbildung sind beispielsweise:Die Einzelheiten sind in der ärztlichen Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer geregelt. Wie in allen ärztlichen Fachgebieten müssen die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gegenüber der Ärztekammer durch das Zeugnis des weiterbildungsermächtigten Arztes nachgewiesen und in einer Prüfung vor Ärzten des gleichen Fachgebietes dargelegt werden.
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